
Abfallvermeidung

Unter „Abfallvermeidung“ versteht man: „Das strikte Vermeiden der Abfallentstehung, speziell von toxischen und gefährlichen Substanzen (qualitative Vermeidung), sowie das Vermeiden von entbehrlichem Material und Energieeinsätzen, einschließlich des Transports und Warenkonsums (quantitative Vermeidung).“
Für die qualitative Abfallvermeidung:
- „Verzicht auf human- und umwelttoxische Stoffe, z.B. durch Verbote des In-verkehr-setzens schadstoffhältiger Produkte oder durch die gänzliche Substitution von Schadstoffen durch umweltverträgliche Substanzen oder durch spezielle Konstruktionen wie durch den vollständigen Ersatz von Treibgasen in Spraydosen durch Pumpsysteme.“
Für die quantitative Abfallvermeidung:
- „Verzicht auf entbehrliche Materialeinsätze, Verzicht auf entbehrliche Produkte, Teile von Produkten oder Funktionen von Produkten, wie z.B. auf Umverpackung von Zahnpasten oder Kassetten.“
Auf diese Bereiche wird bereits zum Teil durch legislative und budgetäre Instrumente Einfluss genommen, wie z.B. durch die Verpackungs-, Elektroaltgeräte- und Altfahrzeugverordnung.
Produzenten und Händler sollen dadurch angehalten werden, abfallarme und recyclingfähige Produkte zu erzeugen bzw. zu vertreiben.
Viele Gegenstände werden zu Abfall, wenn man keine Verwendung mehr für sie hat. Andere können sie vielleicht noch gut gebrauchen. Die Altstoffbörse "So gut wie neu" ist eine Plattform, um diese Dinge zu verschenken oder zu verkaufen.