
Altlasten
widerrechtliche Ablagerung

In ganz Österreich sind derzeit (2016) 67.746 Altablagerungen und Altstandorte bekannt (NÖ 14.547), von denen 2.000 (NÖ 686) als Verdachtsflächen gemeldet und in den sogenannten „Verdachtsflächenkataster“ aufgenommen wurden.
Verdachtsflächen, die ein hohes Gefährdungspotenzial erwarten lassen, werden seitens des Lebensministeriums näher untersucht und bei Bestätigung des Verdachts als Altlast registriert und im Altlastenatlas ausgewiesen. In Österreich sind 2016 134 Altlasten verzeichnet (NÖ 38). 62 Altlasten werden zur Zeit saniert bzw. gesichert (NÖ 13) und bei 147 (NÖ 38) ist die Sanierung bzw. Sicherung bereits abgeschlossen.(Quelle: Umweltbundesamt, Stand: 2016)
Unter Verdachtsflächen versteht man nicht nur so genannte wilde Müllhalden in „Wald und Flur“, wie sie früher in jeder Gemeinde üblich waren, sondern auch ehemals behördlich genehmigte Anlagen (Deponien oder Industriestandorte), die aufgrund der mangelhaften technischen Ausstattung sanierungsbedürftig geworden sind.
In harmlosen Fällen ist es einfach die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die eine Bereinigung des Zustandes erfordert. Problematisch wird eine Ablagerung speziell dann, wenn von ihr - bedingt durch Schadstoffaustrag ins Grundwasser - eine Gefährdung für die Umwelt zu erwarten ist oder eintritt.
Die Mittel für die erforderlichen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen werden im Wesentlichen durch Einhebung von Beiträgen für das langfristige Ablagern von Abfällen, Verfüllen von Geländeunebenheiten sowie das Lagern von Abfällen eingenommen (Altlastensanierungsbeitrag).